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↓ Verschiedene Hochzeitsanzeigen
↓ Grundregeln der Hochzeitsanzeige
↓ Hochzeitsanzeige per Post
↓ Wie verhält sich der Empfänger?
↓ Was gehört in die Anzeige?
Die verschiedenen Möglichkeiten, die Eheschließung bekannt zu geben!
Mit einer Hochzeitsanzeige wird die Eheschließung öffentlich bekannt gegeben. Die Hochzeitsanzeige ist keine Hochzeitseinladung. Eine Hochzeitsanzeige kann in der Tageszeitung veröffentlicht werden und auch verschickt werden - an die Menschen, die nicht zur Hochzeitsfeier eingeladen sind, aber wissen sollten, dass das Brautpaar heiraten wird bzw. gerade geheiratet hat.
Wir heiraten! Svenja Lehmann & Ben Herzog Standesamtliche Trauung am 11.08.2017 um 11:00 im Standesamt Bergstadt |
So↑ der so↓? Sehen Sie den Unterschied?
Oben ist zuerst die Braut genannt - unten steht der Bräutigam vorn - wie ist es richtig?
Wir heiraten! Ben Herzog & Svenja Lehmann Standesamtliche Trauung am 11.08.2017 um 11:00 im Standesamt Bergstadt |
Zumeist wird bei der Reihenfolge der Namen die obere Weise gewählt, es wird also erst die Braut genannt - nach dem Motto "Ladys first" - gut so. Ihr solltet aber wissen: Es hat Tradition, das bei Ankündigungen von Brautpaaren (bei den Hochzeitseinladungen, den Hochzeitsanzeigen und bei der Vorstellung von Brautpaaren) der Ehemann zuerst genannt wird; nach den Regeln der Etikette ist das noch heutzutage die edle und richtige Form.
Grafisch gestaltet kann die Anzeige so aussehen:
Die Anzeige ist ja keine Visitenkarte!
↓ Und was ist mit der Anzeige los? ↓
Die obige Anzeige haben wir durchgestrichen, weil es so nicht geht! Akademische Titel wie Dr. oder Prof. oder Dipl. sowie Amtsbezeichnungen haben auf der Hochzeitsanzeige nichts zu suchen - obwohl der Doktortitel Teil des Namens ist, gehört er hier nicht hin! In Hochzeitsanzeigen und auch in Hochzeitseinladungen gehören akademische Titel nicht!
Die Hochzeit vorher bekannt geben oder sie erst danach anzeigen?
Man unterscheidet zwischen einer Voranzeige ...
Wir heiraten ... Svenja Lehmann & Ben Herzog |
... und einer nachträglichen Anzeige:
Wir haben geheiratet Svenja Herzog & Ben |
Gestaltet kann das so aussehen:
Gibt man den Hochzeitstermin vorher bekannt, so muss man damit rechnen, dass Personen, die nicht eingeladen sind, vor dem Trausaal stehen, um zu gratulieren. Das kann man nicht untersagen, denn standesamtliche Trauungen (wie auch kirchliche) sind keine private Veranstaltung. Kirchliche und standesamtliche Trauungen sind öffentliche Angelegenheiten der Kirche oder des Gemeinswesens, zu denen jeder Interessierte kommen darf. Möchte man das nicht, so veröffentlicht man die Anzeige erst nachträglich!
Die Anzeige der kirchlichen Trauung
Hier hat man standesamtlich ganz still gefeiert - für die kirchliche Trauung wünscht man sich aber "Zaungäste":
Wir trauen uns! Svenja Am 30. März 2019, um 14:00 Die standesamtliche Trauung fand am 7. Februar in Gelsenkirchen statt. |
Üblicherweise zeigt man die standesamtliche Trauung öffentlich an, weil man möchte, dass jeder weiß: Wir sind nun ein Ehepaar. Das kann man vor der Hochzeit oder im nachhinein tun. Den kirchlichen Termin bekannt zu geben, wenn er schon vorbei ist, macht keinen Sinn. Den veröffentlicht man vorher, weil man gern hat, dass viele Menschen kommen (die nicht zur Hochzeit eingeladen sind), um bei der kirchlichen Zeremonie dabei zu sein!
Voranzeige des standesamtlichen und kirchlichen Termins
Standesamtlich und kirchlich am selben Tag:
Wir heiraten heute! Ben Herzog & Svenja Lehmann Um 11:00 im Trausaal des Schlosses Lembeck Um 14:00 in der Gnadenkirche Wulfen |
Standesamtlich und kirchlich an verschiedenen Tagen:
Wir heiraten am Samstag, 30 März, um 10:00 im Alten Rathaus Dorsten Svenja Lehmann & Ben Herzog Die kirchliche Trauung findet am Samstag, 6. April um 11:00 Uhr in der Franziskanerkirche am Markt statt. |
Die Anzeige darf einen kurzen Spruch enthalten
Pesönliche Worte, spassige Bemerkungen oder ein Gedicht sind nicht angebracht, doch ein kurzer Spruch ist o.k.
Einzeln sind wir Worte, zusammen ein Gedicht! Wir trauen uns, Inge Seelmann & Harry Halter 05.06.2010 um 17 Uhr in der Gnadenkirche zu Wulfen |
Wenn die Eltern die Anzeige aufgeben
Die Eltern von Braut und Bräutigam geben eine Voranzeige auf...
Überglücklich geben wir bekannt! Lara & Michael heiraten am Samstag, Elisabeth & Bernd Lehmann |
oder so:
Unsere Kinder heiraten Lara lehmann am Samstag, 30. März 2019 |
... oder Eltern geben die Hochzeit nachträglich bekannt:
Lara & Michael ... ... haben geheiratet am Samstag, 30. März 2019 Es freuen sich die Eltern: |
Welche Informationen Ihr bekannt geben möchtet, könnt Ihr nur selbst entscheiden - dafür sind die obigen Beispiele. Bei der Gestaltung der Hochzeitsanzeige hilft die Anzeigenredaktion eurer Tageszeitung. Beachtet die Gestaltungsbeispiele im Internet! Wenn Ihr die Hochzeitsanzeige als Brief oder Kärtchen selbst druckt, so könnt Ihr unsere kleinen Grafiken und Bildmotive für die Verzierung nutzen: Grafiken / Clipart / Bildmotive
Wenn die Namen sich durch die Ehe ändern?
Durch die Paragraphen des deutschen Namensrechts wird gesetzlich geregelt, welche Möglichkeiten bezüglich der Hausnahmen bzw. Familiennamen die Eheschließung bietet. Wenn ein Name sich durch die Hochzeit ändert bzw. geändert hat, so macht dies mit der Hochzeitsanzeige deutlich. In welcher Weise Ihr das tut, hängt davon ab, ob die Anzeige vor der Eheschließung erscheint (Voranzeige / wenn Ihr noch den alten Namen tragt) oder erst nachträglich (wenn euer Name sich schon geändert hat).
Auf der Voranzeige sieht das so aus!
Wenn die Braut den Namen des Ehemanns an ihren Namen anhängt:
Wenn die Braut den Namen des Ehemanns voranstellt:
Wenn Braut und Bräutigam ihre bisherigen Namen zum Doppelnamen zusammenfügen:
Wenn der Ehemann den Namen der Braut zu seinem Ehenamen macht:
Auf der nachträglichen Anzeige der bereits erfolgten Trauung!
oder:
Wenn der Bräutigam den jetzigen Namen der Braut annahm:
(In vielen Ratgebern liest man, die Frau solle in Hochzeitsanzeigen ihren Geburtsnamen mit angeben. Das ist so nicht korrekt; denn viele Frauen tragen bei der Hochzeit ihren Geburtsnamen schon längst nicht mehr. Nenne den Namen, unter dem man dich kennt. Das gilt durch das neue Namensrecht für Braut und Bräutigam gleichermaßen.)
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Hochzeit anzuzeigen. Welchen Weg Ihr dazu nutzt, liegt in eurem Ermessen:
Die Anzeige kann auf traditionellem Weg im Brief per Post verschickt werden.
Man kann die Eheschließung in der Tageszeitung als Annonce bekannt geben.
Die Anzeige kann per SMS oder E-Mail gesendet werden.
Man kann Kurzmitteilungs-Apps und Instant-Messaging-Dienste (WhatsApp/Threema) nutzen.
Der Hochzeitstermin kann über Soziale Netzwerke (Facebook/Twitter) verbreitet werden.
Ebenso können mehrere dieser Möglichkeiten gleichzeitg genutzt werden, die Trauung bekannt zu geben.
Die Hochzeitsannonce enthält so wenig Informationen, dass man eher fragen muss, welche Angaben nicht auf die Anzeige gehören!
Nicht in eine Hochzeitsanzeige gehören diese Infos:
Keine Anrede!
Die Hochzeitsanzeige hat, auch wenn sie mit der Post verschickt wird, keine persönliche Anrede. Also z. B. nicht: "Lieber Klaus" oder "Ihr Lieben" oder "Liebe Freunde"! 'Die bekanntgabe der Eheschließung ist allgemein und nicht persönlich!
Keine Urzeit der Hochzeitsfeier und nicht das Hochzeitslokal!
Die Urzeit und der Hochzeitsfeier oder das Lokal werden nicht genannt, sonst könnte das wie eine Einladung wirken!
Keine Geschenke-Wünsche
Natürlich teilt man nicht mit, welche Geschenke man sich wünscht - das gehört in eine Hochzeitseinladung!
Akademische Titel und oder Amtsbezeichnungen werden weggelassen!
Vielleicht hat die Braut gerade promoviert und ihren Doktortitel erlangt oder sie möchte gern allen auf diesem Weg mitteilen, dass ihr Zukünftiger Professor ist. Doch akademische Titel wie auch Amtsbezeichnungen von Braut oder Bräutigam haben auf der Einladungskarte nichts zu suchen. Hier wirken sie seltsam oder eitel, jedenfalls fehl am Platz. Frau Dr. Sabine Meyer heißt einfach Sabine Meyer - Herr Prof. Dr. habil. Klaus Müller heißt hier schlicht: Klaus Müller. Dieser Verzicht der Titel gilt nicht für die Person, die man einlädt. Hier gehören akademische Titel mit zur Anschrift.
Aber diese Angabe sollte die Hochzeitsanzeige enthalten:
Namen der Brautleute
Die Vor- und Hausnamen des Brautpaares (Braut sowie Bräutigam) sollten genannt sein!
Wohnort des Brautpaares
Anstandsratgeber sagen, der Wohnort sollte aus der Anzeige ersichtlich sein! Das muss heutzutage nicht mehr unbedingt sein - der Trend ist, dass man möglichst sparsam mit der öffentlichen Preisgabe persönicher Informationen ist.
Ort und Termin des Standesamts - mit Uhrzeit!
Der Termin der standesamtlichen Trauung gehört aber in die Voranzeige!
Kirche und Termin/Uhrzeit der kirchlichen Zeremonie
Den Termin und die Urzeit des Traugottesdienstes (falls man kirchlich heiratet) sollte man bekannt geben. Das sind öffentliche Termine, dazu darf jede Person kommen, auch ohne Einladung.
Termin Polterabend
Findet ein Polterabend statt, so sollte man auch diesen Termin nennen. Traditionell steht auch der Polterabend für jede interresierte Person offen. Dazu wird weder eingeladen noch ausgeschlossen - nur bekannt gegeben.
Was mus bei der Hochzeitsanzeige bedacht noch werden? Wie wird eine gute Hochzeitsanzeige formuliert und wie ist sie gestaltet.
Es ist eine Anzeige - keine Einladung!
Die Anzeige darf nicht so formuliert sein, dass der Empfänger sie mit einer Einladung verwechseln kann. Überschriften wie "Anzeige" oder "Hochzeitsanzeige" machen dies deutlich. Aus einleitende Sätze wie "Wir geben unsere Hochzeit bekannt" bzw. "Wir geben die Hochzeit unserer Kinder bekannt" lassen den Charakter einer Anzeige erkennen.
Der Termin der Hochzeitsfeier wird in der Anzeige nicht genannt!
Der Termin der Hochzeitsfeier oder des Empfanges, zu denen die Empfänger der Anzeige nicht eingeladen sind, wird hier natürlich nicht genannt. Diese Informationen stehen in der Einladung!
Die Anzeige Eheschließung erfolgt schriftlich.
In welcher Weise wird die Hochzeit angezeigt? Dies geschieht grundsätzlich schriftlich. Die Personen, die man für den Erhalt einer Anzeige aufgelistet hat, erhalten diese also in Form von Briefen oder Karten per Post.
Kann man auch mit einem Zeitungsinserat die Hochzeit anzeigen?
Eine zusätzliche, öffentliche Bekanntgabe mittels eines Inserates in der Tageszeitung oder einer Mitteilung in Internetforen und sozialen Netzwerken kann natürlich geschehen, falls man einen noch größeren Personenkreis informieren möchte. Doch Ihr solltet nicht davon ausgehen, dass alle Personen, die Ihr informieren möchtet das Inserat lesen. Solche öffentlichen Annoncen sind also kein Ersatz für die schriftliche Anzeige.
Muss man eine Anzeige als Karte oder Brief mit der Hand schreiben?
Die Hochzeitsanzeige geschieht üblicherweise in ausgedruckter Form, nicht handschriftlich. Ihr könnt also Vorlagen (Karten) kaufen oder euren Text selbst gestalten und ausdrucken. Eine persönliche Wirkung entsteht, wenn Ihr per Hand unterschreibt, doch auch das muss nicht sein. Doch die Namen derer, die die Anzeige verschicken (das Hochzeitspaar bzw. die Elternpaare) stehen unter dem Anzeigentext.
Welche Anrede steht über der Anzeige?
Die Hochzeitsanzeige ist in der Form schlicht und beschränkt sich auf die reine Information. Diesbezüglich ähnelt die Karte zur Anzeige der Karte zur Einladung. Eine persönliche Anrede ist auch hier unüblich und nicht sinnvoll.
Es steht also keine Formulierung wie "Lieber Klaus" oder "Liebe Familie Feuerstein" darüber. Der Name des Empfängers steht auf dem Briefumschlag; Ihr könnt ihn zusätzlich oben links per Hand auf die Einladung schreiben, aber ohne Anrede (nur der Name steht dann da).
Zunehmend geben Paare ihre Hochzeit selbst bekannt. Braut und Bräutigam unterschreiben dann auch die Anzeige. Das ist eine neuere Entwicklung, denn früher übernahmen diese Aufgabe durchweg die Eltern von Braut und Bräutigam gemeinsam. Vater und Mutter der Braut sowie des Bräutigams unterschrieben gemeinsam.
Traditionell zeigen die Eltern des Paares das Ereignis an!
Weil die Eltern die Hochzeit ausrichteten, luden sie ein und gaben sie das Ereignis bekannt. Das war nicht Zeichen einer Bevormundung oder Unselbständigkeit von Braut und Bräutigam! Es war in jeglicher Weise eine Entlastung für die Hochzeiter. Braut und Bräutigam waren selbst Gäste ihrer Hochzeit und brauchten sich so bei der Vorbereitung und bei der Feier um möglichst wenig zu kümmern. Wenn es möglich ist, so bleibt doch bei dieser Tradition. Überlasst den Eltern oder eurem Freundeskreis oder den Geschwistern bzw. Nachbarn die Bekanntgabe Ihrer Vermählung.
Schon mit der Gästeliste macht auch eine Liste der Personen, die eine Hochzeitsanzeige erhalten werden. Wer bereits eingeladen ist, erhält keine Anzeige. Auf der Anzeigen-Liste landen zunächst die Personen, die aus der Einladungs-Liste herausgenommen wurden. Das sind die Menschen, die Ihr eingeladen hätten, wenn Ihr mehr Platz oder Finanzen zur Verfügung hättet. Hinzu kommen nun alle Menschen, zu denen euer Kontakt so gut ist, dass diese über euren neuen, veränderten Familienstand informiert sein sollten.
Erhalten Arbeitgeber, Bank und Wohnungsvermieter eine Anzeige?
Hochzeitsanzeigen bekommen die Personen, zu denen Braut oder Bräutigam oder ihre Familien eine persönliche Beziehungen haben. Menschen und Institutionen (wie Banken / Versicherungen / Vermieter / Arbeitgeber), zu denen ein rein formeller Kontakt besteht, werden kurz nach der Eheschließung über den geänderten Familienstand, über Ehenamen und ggf. die neue Anschrift schriftlich informiert. Doch das ist in diesem Sinne keine Hochzeitsanzeige.
Schickt man denen eine Anzeige, die man eigentlich eingeladen hätte, die aber nicht kommen können?
Von manchen Personen, die auf eure Einladungsliste gehören, wisst Ihr schon vorher, dass sie nicht kommen können. Diese Personen haben keine Zeit oder sind gerade in Urlaub oder wohnen zu weit weg. Doch auch diese Menschen sollten eine Einladung erhalten, nicht nur eine Anzeige (wie wir unter "Einladungen" auf der Seite Einladungen 1 erklärt haben.)
Bekommen auch diejenigen die Anzeige, die den Termin sowieso kennen?
Auch Personen, von denen man weiß, dass sie den Hochzeitstermin kennen, erhalten eine Anzeige. Paare erhalten eine gemeinsame Anzeige, wenn sie zusammen wohnen. Wenn Ihr einen Club einen Verein oder eine Gruppe informiert, deren Mitglieder sich regelmäßig in kurzen Abständen treffen, so könnt Ihr eine gemeinsame Anzeige schicken. Doch Personen, zu denen Ihr eine gute persönliche Beziehung habt, informiert direkt.
Die Anzeigen werden so verschickt, dass sie ein paar Tage vor oder nach der Hochzeit bei den Empfängern ankommen.
Die Voranzeige der Hochzeit
Wir heiraten!
Man kündigt die bevorstehende Hochzeit mit einer Voranzeige an, wenn man möchte, dass viele Personen zum Standesamt oder in die Kirche kommen. Zum Standesamt und zur Kirche können Gäste ohne Einladung kommen. (Auch, wer keine Anzeige erhalten hat, darf hier erscheinen.) Durch die Voranzeige erfahren die Empfänger dass sie hier gern gesehen sind.
Die nachträgliche Anzeige der Hochzeit
Wir haben geheiratet!
Man informiert nachträglich über die zurückliegende Eheschließung, wenn man im überschaubaren Kreis feiern möchte und möglichst keine "Zaungäste" vor dem Standesamt und in der Kirche haben möchte.
Wer eine Hochzeitsanzeige erhält, gratuliert dem Paar. Ist die Anzeige von den Eltern des Paares unterschrieben, so gratuliert man dennoch dem Paar. In diesem Fall kann man aber den Eltern einen zusätzlichen Glückwunsch zur Hochzeit ihrer Kinder zukommen lassen.
In welcher Weise gratuliert man zur Hochzeit?
Ob man schriftlich, persönlich, per Telefon oder E-Mail gratuliert hängt von den Bedingungen ab und davon, welche Beziehung man zu den beiden Hochzeitern hat. Sind es Nachbarn, Arbeitskollegen oder Clubmitglieder, kann man die Gratulation beim nächsten Zusammentreffen aussprechen. Hat man manchmal Telefonkontakt oder tauscht man E-Mails aus, so kann man auf diesem Weg gratulieren. Ansonsten (und das ist der sichere Weg), schickt man eine Glückwunschkarte.
Geht man zum Standesamt oder zur Kirche wenn man nur eine Anzeige erhalten hat?
Hat man vor der Hochzeit eine Anzeige (Ankündigung) erhalten, so ist es eine schöne Geste, zum Standesamt oder in die Kirche zu gehen. Hier schließt man sich nach der Zeremonie den Gratulanten an. Zum Standesamt bzw. zur kirchlichen Trauung wird nicht eingeladen, diese Ereignisse werden nur angezeigt. Hier kommt, wer möchte ohne Einladung. Beim Standesamt bleibt man dann vor dem Trauzimmer; in der Kirche nimmt man am Gottesdienst teil!
Wenn man weder Einladung noch Anzeige erhalten hat?
Hat man selbst keine schriftliche Anzeige erhalten, sondern von der Hochzeit durch eine Zeitungsanzeige erfahren, so kann man durchaus schriftlich gratulieren. Auch zum Standesamt kann man gern gehen, um persönlich zu gratulieren. Natürlich kann man auch an der kirchlichen Zeremonie teilnehmen; Die Gottesdienste zur kirchlichen Trauung sind öffentlich.
Man hat keine Einladung zur Hochzeit erhalten, "nur" eine Anzeige - schenkt man dem Paar dennoch etwas?
Ob man etwas schenkt, hängt von den Gegebenheiten ab. Wenn man möchte, kann man etwas schenken, erwartet wird dies vom Paar nicht. Doch auch dies ist abhängig von den Gegebenheiten. Nachbarschaften, Clubs, Freundeskreise machen zumeist gemeinsam ein Geschenk.
Schreibt man einen Spruch über die Anzeige?
Ihr könnt einen Spruch darüber schreiben, wie z. B.:
"Einzeln sind wir Worte, zusammen ein Gedicht."
Ebenso kann euer Trauspruch über der Anzeige stehen. Kurz sollte ein solcher Spruch aber sein. Ihr könnt auch ganz auf eine solche Einleitung verzichten, denn die Anzeige ist keine Mitteilung, in der Ihr erklärt, warum Ihr heiratet. Es ist die kurze Benachrichtigung, dass Ihr heiratet. Hochzeitsanzeigen sind kürzer, schlichter und einfacher gestaltet als Hochzeitseinladungen.
So beginnt die Anzeige der Eheschließung!
Der Erste Satz ist der Hinweis, dass Ihr selbst bzw. eure Kinder (falls die Eltern das Ereignis anzeigen) heiraten. Die Hochzeitsanzeige beginnt also z. B. mit:
"Hiermit geben wir bekannt, dass wir in den Stand der Ehe eintreten."
oder
"Wir freuen uns mitteilen zu können, dass unsere Kinder getraut werden."
Die Namen von Braut und Bräutigam stehen im Mittelpunkt!
Die Namen des Paares werden durch eine besondere Schriftart oder durch fette Schriftzeichen hervorgehoben. Klassischerweise wird erst der Bräutigam genannt, dann die Frau - doch das versteht heutzutage kaum jemand, es hat sich durchgesetzt: Ladys first !
Schreibt man den Geburtsnamen, den Familiennamen oder Ehenamen in die Voranzeige bzw. nachträgliche Bekanntgabe der Eheschließung?Sowohl bei der Voranzeige (die vorher die Trauung ankündigt) wie auch bei der nachträgliche Anzeige (die nach der Trauung verschickt wird) zeigt Ihr eure bisherigen Namen sowie den neuen Ehenamen an. Das gilt für die Braut wie für den Bräutigam gleichermaßen. Die Empfänger der Voranzeige möchten wissen, ob sich durch die Eheschließung euer Name ändert; die Adressaten der nachträglichen Anzeige kennen euch vielleicht nur unter dem bisherigen Namen.
Nennt den kirchlichen oder standesamtlichen Termin!
Die Urzeit eurer Hochzeitsfeier nennt Ihr natürlich in der Anzeige nicht. Sonst könnten die Empfänger meinen, sie seien dazu eingeladen. Doch Ihr gebt die Uhrzeit des Gottesdienstes an. (Den standesamtlichen Termin könnt Ihr in diesem Fall weglassen.)
Falls Ihr nicht kirchlich heiratet, so weist auf den standesamtlichen Termin hin. Es ist alte Tradition, dass Interessierte zur Kirche und zum Standesamt ohne Einladung kommen können. Diese Termine in einer Voranzeige nicht zu nennen wirkt unfreundlich. Möchtet Ihr am Standesamt und in der Kirche nur eingeladene Gäste sehen, dann zeigt die Hochzeit erst im nachhinein an!
Lädt man mit der Anzeige der Hochzeit gleichzeitig zum Polterabend ein?
Manche Paare nennen in der Anzeige den Termin des Polterabends. Ihr müsst wissen, dass auch zum Polterabend nicht eingeladen wird! Hierhin darf kommen, wer möchte. Falls Ihr in einer ländlichen Region wohnt, in der ein Polterabend am Vorabend der Hochzeit üblich ist, so nennt den Termin, falls er von dieser Tradition abweicht.
Nennt man die alte oder neue Anschrift in den Anzeigen?
Falls sich nach der Hochzeit eure Adresse ändert, so nennt schon in der Voranzeige den neuen Wohnort.
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