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Erst sechs Monate vor dem Hochzeitstermin kann sich das Brautpaar endgültig und verbindlich im Standesamt anmelden. Doch den Wunschtermin hatte das Brautpaar schon viel früher bei verschiedenen Dienstleistern vormerken lassen. Sobald der Termin der standesamtlichen Trauung von Seiten des Standesamtes bestätigt ist, sollte das Brautpaar daher diesen Hochzeitstermin bei den verschiedenen Firmen und Künstlern und im Hochzeitslokal bestätigen.
Beugt Missverständnissen vor!
Vielleicht haben einige Dienstleister den Termin bisher nur vorläufig (mit dem Bleistift) in ihren Kalender eingetragen. Da hat es schon oft Missverständnisse gegeben, wenn das Paar sich nicht noch einmal meldet. Gebt also nun überall Bescheid, dass der Termin unumstößlich fest steht.
Alle Dienstleistungen bestätigen
Musiker und Künstler, die Anbieter anderer Attraktionen (wie z. B. Hochzeitstauben) und der Vermieter des Hochzeitsautos oder eines anderen Hochzeitsgefährts) - alle müssen nun den endgültigen Bescheid erhalten. Mit dieser Information versichert Ihr euch zudem, dass die Termine richtig bei allen Beteiligten eingetragen sind.
Die Geistlichen (Pfarrer / Pfarrerin) müssen nun auch wissen, dass der Termin nicht mehr vorläufig ist. Gebt Bescheid. Fragt bei der Gelegenheit nach dem Termin für das Traugespräch. Das Büro der Kirchengemeinde (das Pfarrbüro) ruft sicherheitshalber auch an (es gibt immer wieder Pfarrer, die in ihren Terminen Unordnung haben, da ist es gut, wenn die Sekretärin im Pfarrbüro auch Bescheid weiß).
Lasst euch euren Auftrag auch schriftlich von den Anbietern bestätigen! Achtt darauf, dass Termine und Leistungsumfang genau aufgelistet sind.
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