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↓ Pistolen- und Böllerschüsse
↓ Feuerwerk zur Hochzeit
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Leider geschieht es immer wieder, dass bei Hochzeitsfeiern Freudenschüsse abgefeuert. Dagegen gehen wir energisch vor, da gibt es keine Entschuldigung und kein Pardon. Schusswaffen sind bei Hochzeitsfeiern strikt verboten! Eine Schreckschusspistole ist zwar keine Schusswaffe, doch das Verbot gilt auch für Pistolen, mit denen Platzpatronen bzw. Knallpatronen abgefeuert werden. Es ist ja nicht so, als seien Schreckschusspistolen ungefährlich. Auch Schreckschussmunition kann aufgrund der Druckwirkung zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Auch wer im Besitz eines Waffenscheins ist, darf nicht einfach in der Öffentlichkeit schießen, auch der muss mit einer Strafe bis zu 10.000 Euro rechnen.
Kanonenschüsse / Böllerschüsse
Für das Böllerschießen, das zu bestimmten Festen und Ereignissen durchgeführt werden soll, wird eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz benötigt. Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich (sh. Antrag) bei der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Werl beantragt werden.
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Keine Pyrotechnische Geschosse, keine Böller, keine Knaller
Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind die Befähigungsscheine aller Böllerschützen nach § 27 Sprengstoffgesetz beizufügen und für die eingesetzten Böller eine gültige Beschussbescheinigung.
Böllerschießen nur, wer eine gültige Erlaubnis nach §27 SprengG zum Erwerb und Umgang mit Böllerpulver besitzt.
Der Antrag muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
Angaben zum Veranstalter / Verein
Anlass
Personalien der teilnehmenden Böllerschützen
Schießleiter
Anzahl der beabsichtigten Schüsse
Standort, Datum und Uhrzeit
Erlaubnis des Grundstückeigentümers (Standort Schussgerät)
Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind die Befähigungsscheine aller Böllerschützen nach § 27 Sprengstoffgesetz beizufügen und für die eingesetzten Böller eine gültige Beschussbescheinigung.
Böllerschuss-Antragsformular der Stadt Werl
und als Geschenk ein Hochzeitsfeuerwerk
Feuerwerkskörper
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Das Abfeuern der Feuerwerkskörper der Klasse II ist grundsätzlich nur Volljährigen in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr erlaubt. ... Die Feuerwerkskörper der Klasse I sind bereits über 12-jährigen Kindern erlaubt: Sie dürfen diese sogar ganzjährig kaufen und verwenden.
Beim Kauf von Feuerwerkskörpern muss danach unterschieden werden, ob es sich um Feuerwerkskörper der Klasse I (Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) oder der Klasse II (Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller) handelt.
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur ausnahmsweise in der Silvesternacht abgefeuert werden. „Und das auch nicht überall“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern jedweder Art nicht gestattet. Wo das „Böllern“ erlaubt ist, sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Autos eingehalten werden.
, keine Böller, keine Knaller.
Auf öffentlichen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Jahrmärkten, Versammlungen, Konzerten, Kino/Theater etc. ist das Führen pyrotechnischer Waffen gänzlich verboten.
Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen, Tischfeuerwerk (Feuerwerkskörper der Klasse I)
Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller (Klasse II)
Sie heiraten und wünschen sich für Ihre Hochzeit einen krönenden Abschluss?
Sie möchten der Braut und dem Bräutigam eine besondere Freude zur Hochzeit präsentieren?
Für die Hochzeitsfeuerwerk Programme benötigen Sie eine Genehmigung für das Feuerwerk. Die Genehmigung erhalten Sie in der Regel bei der Gemeindeverwaltung oder dem zuständigen Ordnungsamt der Stadt.
Soll es ein Hochzeitsfeuerwerk mit Feuerwerks-Batterien werden, benötigen wir eine Kopie der behördlichen Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes (E-Mail oder Fax). Auf unseren Artikelseiten finden Sie immer zur jeweiligen Klasse gehörend, den passenden Antragsvordruck, den Sie digital ausfüllen und ausdrucken können.
Verbundfeuerwerk gehört in die Kategorie 2 und kann daher nur zu Silvester ohne Genehmigung gekauft werden. Während des Jahres benötigen Sie eine Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes damit Sie Verbundfeuerwerk kaufen können. Gewerbekunde können das ganze Jahr Feuerwerk kaufen, auch ohne Genehmigung. Jedoch benötigen auch Gewerbekunden für den Abrand des Feuerwerkes eine Genehmigung, ansonsten droht ein hohes Bußgeld.
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vor Freude eine Rakete in die Luft steigen zu lassen oder einen Böller zu zünden.
Das Abfeuern der Feuerwerkskörper der Klasse II ist grundsätzlich nur Volljährigen in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr erlaubt. ... Die Feuerwerkskörper der Klasse I sind bereits über 12-jährigen Kindern erlaubt: Sie dürfen diese sogar ganzjährig kaufen und verwenden.
Ebenso ist das Abfeuern pyrotechnischer Geschosse strikt verboten.; das heißt: Es dürfen auch keine Feuerwerkskörper.
In Sonderfällen kann eine besondere Genehmigung erteilt und von diesen zeitlichen Regelungen abgewichen werden. Ein solcher Sonderfall ist zum Beispiel eine Hochzeitsfeier.
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur ausnahmsweise in der Silvesternacht abgefeuert werden. „Und das auch nicht überall“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern jedweder Art nicht gestattet. Wo das „Böllern“ erlaubt ist, sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Autos eingehalten werden.
Allerdings ist das ohne vorherige Genehmigung nicht erlaubt. Wie hoch die Bußgelder in den einzelnen Bundesländern in Deutschland ausfallen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Feuerwerk und Sprengstoff”.
Wenn Sie also außerhalb von Silvester Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (vormals Klasse II) zünden möchten, müssen Sie vorher eine behördliche Genehmigung einholen.
Beachten Sie unbedingt die in der Genehmigung erteilten Auflagen. So kann unter anderem eingeschränkt werden: Steighöhen oder Lautstärke der Feuerwerkskörper. Aber auch bestimmte Arten von Feuerwerkskörper können vom Kauf oder der Verwendung ausgeschlossen werden. Auflagen zur Brandsicherheit sind möglich und gegebenenfalls müssen Sie auch die Nachbarschaft verständigen.
Den Antrag zur Genehmigung sollten Sie 4 Wochen vor dem Ereignis stellen. In der Regel brauchen die Behörden wesentlich weniger Zeit zur Bearbeitung. Bedenken Sie aber, dass manche Prozesse ihre Zeit benötigen. Besonders in Städten gilt es vieles abzuklären. Zum Beispiel: Laufen zur beantragten Zeit andere Veranstaltungen in der Nähe? Ist die ausgesuchte Fläche groß genügend? Ist der ungehinderte Straßenverkehr möglich? Werden Flugbewegungen gestört?
Welche Behörde die Genehmigung erteilt ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Meistens ist es das zuständige Ordnungsamt. Es kann aber auch die Polizeibehörde sein, oder eine andere Behördeneinrichtung. Erkunden Sie sich rechtzeitig, damit der Antrag gezielt abgegeben werden kann. Das Internet ist Ihnen bei der Suche sicherlich behilflich. Wir sind es auch, wenn Sie nicht weiter finden. Erkunden Sie sich gleichzeitig über die Höhe der anfallenden Gebühren.
Klicken Sie weiter unten auf das Antragsformular und drucken Sie dieses aus. Es ist zweckmäßig eine kleine Handskizze beizulegen in dem der Abbrennplatz eingezeichnet ist und die ggf. umliegenden Gebäude. Ist es ein Privatgrundstück, müssen Sie sich auch um die Zustimmung des Eigentümers kümmern. Diese Zustimmung ist nicht Bestandteil der Antragsstellung, kann aber den Behördenakt wesentlich beschleunigen.
Wir benötigen von Ihnen eine Kopie der erteilten Genehmigung als e-Mail-Anhang, als Fax oder Briefpost. Die behördliche Genehmigung sollte spätestens 3 Tage vor dem Ereignis bei uns vorliegen.
Vergessen Sie nicht am Tage des Ereignisses die Genehmigung zum Feuerwerk mitzunehmen. Sie ist bei Kontrollen den zur Kontrolle berechtigten Personen vorzulegen.
Sie benötigen auch die Genehmigung wenn Sie die Feuerwerkskörper in einem anderen Land abbrennen möchten. In der Regel beantragen Sie eine Genehmigung zum „Kauf“ und zur „Verwendung“ der Feuerwerkskörper außerhalb der Silvesterzeit. Wollen Sie die Feuerwerkskörper in einem anderen Land zünden, so benötigen Sie eine Genehmigung zum „Kauf von Feuerwerkskörper“. Für die „Verwendung der Feuerwerkskörper“ müssten Sie sich die Sachkenntnisse vor Ort des in frage kommenden Landes einholen.
Nehmen Sie bitte alle Hinweise sehr ernst, aber lassen Sie sich auch nicht abschrecken. Nach unseren Erfahrungen werden die Genehmigungen in aller Regel erteilt. Das gilt insbesondere für Hochzeiten, runde Geburtstage, große Familienfeiern und gesellschaftliche Veranstaltungen.
Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 abbrennen.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll.
Hinweis: Beim Abbrennen auf Grundstücken, die nicht zu einer Gemeinde gehören, ist die Kreispolizeibehörde zuständig.
Dosenschlange: https://pixabay.com/de/users/iamtheshirt-2581269/
Feuerwerk: https://pixabay.com/de/illustrations/silvester-jahresabschluss-1040633/
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