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Der Ehevertrag 1/2 - Wissenswertes

Die Gütergemeinschaft

Die Gütertrennung

Zugewinngemeinschaft

Ehevertrag- Entscheidungshilfen

Sinn des Ehevertrags

Das müsst Ihr über einen Ehevertrag wissen!

Zunehmend entscheiden sich Paare für den Ehevertrag. Das wirkt auf den ersten Blick so, als wollten diese Paare Ihre Vermögensverhältnisse schon für den Fall einer späteren Trennung festlegen. Doch so eng darf man das nicht sehen, denn: Der Ehevertrag klärt nicht nur den Güterstand in Bezug auf eine Trennung, sondern auch die Besitzverhältnisse in der Ehe. Das Gesetz bietet euch folgende Möglichkeiten, durch einen Ehevertrag die Güterverhältnisse und Vermögensverhältnisse zu regeln.

 

Paragraph Was ist eine Gütergemeinschaft?

Per Ehevertrag eine Gütergemeinschaft festlegen

Wenn man sich für die Gütergemeinschaft entscheidet, wird durch die Eheschließung der gesamte Besitz der Eheleute (den beide Partner schon in die Ehe mitbringen und während der Ehe hinzugewinnen) zum gemeinsamen Besitz. Alles Geld und alle Güter gehören dann den beiden Partnern gleichermaßen. Schulden sind dann gemeinsame Sache. Jeder kommt für den anderen auf und haftet für ihn. Im Falle einer Trennung der Ehe werden Besitz und Schulden gleichmäßig aufgeteilt.

Allgemein herrscht die Meinung vor, es entstände durch eine Eheschließung automatisch die Gütergemeinschaft. Doch das ist ein Irrtum. Die Ehe ist rechtlich eine Zugewinngemeinschaft, es sei denn, man legt im Ehevertrag eine andere Form fest.

 

Paragraph Was bedeutet die Gütertrennung?

Im Ehevertrag die Gütertrennung vertraglich festschreiben

Die Gütertrennung bedeutet, dass jedem der beiden Partner gehört, was er in die Ehe einbringt und auch während der Ehezeit hinzuerwirbt. Finanziell sind die Eheleute nicht füreinander verantwortlich. Jeder ist auch für seine Schulden selbst zuständig. Eine Trennung ändert die Besitzverhältnisse nicht. Ein Zugewinn spielt keine Rolle, denn man schuldet dem Partner nichts, während der Ehe nicht und danach auch nicht - es sei denn, man hat sich vom Partner etwas geliehen, das man zurückgeben (zurückzahlen) muss.

 

Paragraph Wann ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft?

Durch die Heirat entsteht zwischen den Eheleuten automatisch eine Zugewinngemeinschaft.

Irrtümlich meinen viele Paare, die Ehe sei automatisch eine Gütergemeinschaft - nein, sie ist eine Zugewinngemeinschaft - es sein denn, man regelt es im Ehevertrag anders. "Zugewinngemeinschaft" bedeutet, dass jeder der Partner seinen eigenen Besitz hat, auch während der Ehe. Während der Ehe kommt zu diesem Besitz etwas hinzu. Der gehört ihm ebenso, der gehört nicht automatisch beiden. Macht einer Schulden, so sind das seine persönlichen Schulden, der Partner muss nicht dafür aufkommen.

Zugewinn und Zugewinnausgleich

Erst im Falle einer Scheidung wird aufgerechnet. Dann wird dieser Zugewinn geteilt. Dabei wird das Anfangsvermögen beider Partner getrennt ermittelt (was jeder zu Beginn der Ehe besaß); und das Endvermögen jeder der beiden Partner wird festgestellt. Das Endvermögen abzüglich des Anfangsvermögens ist der Zugewinn. Der gehört nun beiden gemeinsam und wird bei der Auflösung der Ehe geteilt. Der Partner, der also einen höheren Vermögensüberschuss während der Ehe erwirtschaftet hat, muss dem anderen etwas auszahlen. Das ist der Zugewinnausgleich.

Vertraglich könnt Ihr festlegen, dass ein Zugewinnausgleich nicht ausgeführt wird. Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs bewirkt, dass im Falle einer Trennung kein Partner dem anderen etwas auszahlen muss. Ansonsten bleiben alle Reglungen der Zugewinngemeinschaft beibehalten. Sie können vereinbaren, dass nur einige Vermögensbereiche aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen werden.

Ihr könnt vertraglich festlegen, welche Bereiche nicht in den Zugewinnausgleich fallen sollen. Dabei kann es sich z. B. um Gewinnsteigerungen aus einem geerbten Vermögen handeln oder um die Wertsteigerung eines Wirtschaftsbetriebes. In diesem Fall brauchen diese speziellen Vermögenszuwächse im Trennungsfall nicht geteilt werden.

↓ Weiter: Ratschläge zum Ehevertrag

 

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Paragraph Entscheidungshilfen und Ratschläge zum Ehevertrag

Bedeutsam wird ein Ehevertrag z. B. dann, wenn ein Partner (oder beide) vermögend ist oder geschäftlich tätig ist. (Wir kennen das von bekannten Paaren aus den Medien, siehe Verona Poth / Franjo Poth.) Da ist der Ehevertrag z. B. mit ausschlaggebend dafür, inwieweit Ehepartner gegenseitig für Verluste und Schulden eintreten müssen.

Erwägen Sie gründlich, ob Sie auf einen Ehevertrag verzichten möchten!

Ein Ehevertrag ist nicht nur für den Fall einer Trennung bedeutsam. Er regelt in erster Linie die Vermögensverhältnisse in der Ehe. Sicherlich erhält ein Ehevertrag im Falle einer Trennung gesteigerte Bedeutung, da dann die Aufteilung der Güter anliegt. Der Ehevertrag regelt auch diese Aufteilung. In Sonderfällen bestimmt er auch die Zuteilung des Sorgerechts gegenüber der Kinder. Das Aufsetzen eines Ehevertrags schafft also Rechtssicherheit.

Sie können den Ehevertrag gern später abschließen - zu jeder Zeit Ihrer Ehe!

Wenn Ihr euch vor der Eheschließung nicht mit dem Thema "Ehevertrag" auseinandersetzen möchtet oder euch das Thema jetzt zu stressig ist, weil Ihr voll mit den anderen Hochzeitsvorbereitungen beschäftigt seid, so verschiebt es. Denn jederzeit - auch noch während Ihrer Ehe - könnt Ihr einen solchen Vertrag festschreiben.

Der Ehevertrag regelt nicht nur die finanziellen Bedingungen!

Wenn Ihr einen Ehevertrag abschließt, so ist es sinnvoll, die vielfältigen Möglichkeiten mit einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt durchzusprechen.

• Der Ehevertrag kann regeln, inwieweit Eltern eines Partners oder Kinder aus früheren Ehen finanziell unterstützt werden. Festgelegt kann werden, inwieweit Eltern Wohnrecht haben.

• Kommen Partner aus unterschiedlichen Kulturkreisen, so herrschen sicherlich unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Rechte und Pflichten der Partner. Es kann bedeutsam sein, die Rechte und Pflichten im Ehevertrag festzulegen.

• Es geht dabei ja auch um Gebiete wie Erbrecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt nach der Ehe (nachehelicher Unterhalt) und vieles mehr. Ich kann Ihnen hier nur eine Orientierung geben, die natürlich keine Rechtsberatung ersetzt. Es ist aber gut, wenn Sie sich vor dem Gang zum Rechtsanwalt orientieren, sachkundig machen, grob wissen, was Sie wollen. Dann muss Ihnen der Rechtsanwalt nicht so viel erklären.

So läuft die Anfertigung eines Ehevertrages am effektivsten!

Ihr sagt dem Rechtsanwalt, warum Ihr einen Ehevertrag schließen möchtet und welche Vereinbarungen euch wichtig sind. Der Rechtsanwalt erklärt euch dann, wie eure Wünsche formuliert werden können und welche Folgen sich daraus ergeben. Diese Folgen beziehen sich auf die (hoffentlich sehr lange) Zeit der Ehe, aber auch auf den Fall einer Trennung bzw. Scheidung und Verwitwung. Solltet Ihr (mit oder ohne Anwalt) einen Ehevertrag aufsetzen, so ist er nur gültig, wenn er notariell beglaubigt wird.

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