hochzeitsfluesterer.de

»ZUR STARTSEITE  »Brautführer  Ehename  »Namensrecht  »Ehevertrag  »Brautkleid  »Accessoires

Welche Namen tragen die Eheleute

Begriffserklärungen zum Namensrecht

Wie wollen Braut und Bräutigam heißen?

Der Geburtsname

Der angeheiratete Name

Der Ehename

Der Familienname

Der Nachname / Hausnamev ⇒ Das deutsche Namensrecht

Wie wollen Braut und Bräutigam heißen?

Welchen Ehenamen will man tragen und wie soll der Name der Kinder sein? Das Namensrecht kennt viele Begriffe: Geburtsname, angeheirateter Name, Ehename, Familienname, Hausnahme. Hier findet ihr Erklärungen zu den unterschiedlichen Begriffen - als Grundlage für die Vorbereitung eurer standesamtlichen Trauung. Es gehört zur Vorbereitung der Trauung, dass Braut und Bräutigam sich Gedanken machen, wie nach der Hochzeit der Nachname (Ehename) lauten soll. Da ist es gut diese Begriffe des Namensrechts zu kennen. Bei der standesamtlichen Trauung gebt ihr dem Standesbeamten eine Erklärung bezüglich eurer zukünftigen Namen ab. Diese Namen werden im Familienbuch urkundlich festgehalten

Der Geburtsname

Der Geburtsname ist im Prinzip der Nachname, den man seit der Geburt trägt.

Doch der Geburtsname kann sich seit der Geburt geändert haben.

Der Geburtsname kann sich geändert haben durch Adoption, durch nachträgliche Änderung des Sorgerechts der Eltern oder weil die zum Zeitpunkt der Geburt ledige Mutter später geheiratet hat. Wenn du aus solchen Gründen als Kind oder Jugendlicher einen neuen Namen erhalten hast, dann ist dieser neue Name dein Geburtsname.

Der Geburtsname ist also doch nicht unbedingt der Name, unter dem du geboren bist!

Der Geburtsname ist aber im Gegensatz zum angeheirateten Namen der Name, den du vor jeglicher Eheschließung getragen hast. Bei Frauen nannte man ihn früher Mädchenname. Rechtlich gesehen ist dein Geburtsname einfach der Name, der im Familienbuch (beim Einwohnermeldeamt) als dein Geburtsname eingetragen ist, auch wenn er sich nach deiner Geburt geändert hat.

Der angeheiratete Name

Der angeheiratete Name ist im Gegensatz zum Geburtsnamen der Name, den man durch eine Eheschließung erhält.

Nun könnte man sagen: Das ist also der Ehename. Ja, meistens ist es so, doch wieder muss man Unterschiede beachten. Es kann einen Unterschied zwischen dem angeheirateten Namen und dem Ehenamen geben.

Der angeheiratete Name ist nicht unbedingt der Ehename!

Wenn du nämlich nicht mehr verheiratet bist und noch den "alten" Ehenamen trägst, so ist das nicht mehr dein Ehename, sondern nur noch dein angeheirateter Name. Diesen Namen aus einer früheren Ehe (angeheirateter Name) kann man in die neue Ehe mitnehmen und mit dem Namen des neuen Ehepartners zum neuen Ehenamen kombinieren.

Ehename

Der Ehename ist der Name, für den Sie sich bei der standesamtlichen Eheschließung entscheiden, um ihn während Ihrer Ehe als Ihren Nachnamen zu tragen.

Die beiden Partner können unterschiedliche Ehenamen tragen. Beachten Sie die Unterscheidung zwischen Ehename und angeheiratetem Namen, wie er im vorherigen Abschnitt beschrieben ist! Was das Brautpaar zur Wahl des Ehenamens wissen muss und bei der Wahl Ihres Ehenamens berücksichtigen sollte, steht auf der nächsten Seite unter "Die gesetzlichen Bestimmungen": Der Namensrechtsparagraph im Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

Familienname

Der Familienname ist der "Stammname" der Familie.

Unter dem Familiennamen gehören die Familienmitglieder zusammen - auch wenn die einzelnen Ehepartner unterschiedliche Nachnamen tragen. Den Familiennamen erhalten die Kinder, die aus der Ehe hervorgehen.

Haben beide Partner sich zur Eheschließung für denselben Ehenamen entschieden, so ist dieser Ehename "automatisch" der Familienname. Auch die Kinder werden so heißen.

Tragen Ehefrau und Ehemann auch nach ihrer Eheschließung unterschiedliche Nachnamen, so müssen sie sich - spätestens, wenn Kinder aus der Ehe hervorgehen - auf einen der beiden Namen als Familiennamen einigen. Haben die Partner Doppelnamen, so kann der Familienname nur ein Teil eines Doppelnamens sein. Doppelnamen sind als Familienname nicht zulässig.

Nachname / Hausname

Der Begriff Nachname bezeichnet einfach den Namen, den eine Person zusätzlich zum Vornamen trägt.

Der Nachname kann im rechtlichen Sinne der Geburtsname, der angeheiratete Name, der Ehename oder der Familienname sein. In gleichem Sinne wie "Nachname", wird der Begriff "Hausname" benutzt. Doch durch das neue Eherecht besinnt man sich wieder auf die eigentliche Bedeutung dieser Bezeichnung. Herkömmlich ist der Hausname der Name, der an der Haustür einer Familie steht - auch wenn einzelne hier wohnende Familienmitglieder aus irgendwelchen Gründen einen anderen Nachnamen tragen. Der umgangssprachliche Begriff "Hausname" ist also eher vergleichbar mit dem Begriff "Familienname" im Sinne des Namensrechts.

 

Ihr könnt euch noch nicht für einen Namen entscheiden?

Wenn man sich aber jetzt noch nicht auf einen Familiennamen festlegen möchte?

Falls ihr euch aber bis zum Hochzeitstermin noch nicht entscheiden könnt, so besteht die Möglichkeit, die Namensfestlegung noch innerhalb der nächsten fünf Jahre nachzuholen.

Doch sobald ein Paar ein Kind erwartet (oder wenn es schon ein Kind mit in die Ehe bringt) müssen die Ehepartner sich auch für einen Familiennamen entscheiden.

Diesen Familiennamen werden das Kind und die weiteren Kinder tragen.

 

Nächste Seite:

Deutsches Namensrecht / Namen der Kinder

Auch interessant:

Ehevertrag - ja oder nein und wie?

Wichtige Vorsorgemaßnahmen

Haarschmuck - das Haar der Braut

SCHENKEN - Schenken und beschenkt werden

Der Anzug für den Bräutigam & Kleiderkunde für Männer

Themenübersicht
sitemap-themenübersicht-hochzeitsfluesterer.de